Die aktuelle Neunte Jährliche Information der Bundesregierung beschreibt, dass der Anteil von Frauen in Führungspositionen wächst; in der Privatwirtschaft ebenso wie im öffentlichen Dienst. Trotzdem ist Gleichstellung am Arbeitsmarkt noch keine Selbstverständlichkeit.
Seit Einführung des Führungspositionen-Gesetzes (FüPoG) im Jahr 2015 und seiner Weiterentwicklung 2021 hat sich einiges bewegt. Die gesetzlich verankerten Quoten haben den Druck erhöht und beginnen zu wirken.
In den Aufsichtsräten der Privatwirtschaft stieg der Frauenanteil von 18,6 Prozent im Jahr 2015 auf 27,4 Prozent im Jahr 2022. In Unternehmen, die unter die feste Quote fallen, liegt der Anteil sogar bei 37,7 Prozent; also deutlich über der vorgeschriebenen Mindestquote von 30 Prozent. Doch während Frauen in Aufsichtsräten sichtbar präsenter sind, bleibt die Chefetage vieler Unternehmen nach wie vor männlich geprägt. Der Anteil von Frauen in Vorständen lag 2022 bei gerade einmal 13 Prozent und 2023 nur bei 17,9 Prozent in quotenpflichtigen Unternehmen. Erschreckend: Fast die Hälfte der Unternehmen, die Zielgrößen für den Vorstand festgelegt haben, nennt als Zielgröße schlicht „Null“.
Anders im öffentlichen Dienst: Hier ist Gleichstellung längst auf dem Vormarsch. Der Frauenanteil in Führungspositionen liegt aktuell bei 47 Prozent. Das Ziel der Bundesregierung ist klar: Parität bis Ende 2025. Auch in den Gremien des Bundes ist fast ein Gleichgewicht erreicht, wenngleich noch nicht überall. Nur zwei Drittel der Gremien sind bereits paritätisch besetzt. Bei den Bundesunternehmen sieht das Bild gemischt aus. In den Überwachungsgremien sind 45,8 Prozent Frauen vertreten, in den Geschäftsführungen immerhin 31,9 Prozent.
Bundesfrauenministerin Karin Prien zieht eine positive Bilanz:
„Die gesetzlichen Regelungen zur Förderung von Frauen in Führungspositionen zeigen Wirkung – in allen Bereichen steigt der Anteil von Frauen in Führung weiter. Der Bund setzt mit 47 Prozent Frauenanteil in der Bundesverwaltung ein deutliches Zeichen für Gleichstellung.“
Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig betont die Bedeutung der gesetzlichen Vorgaben:
„Viele Fortschritte, die wir in den letzten Jahren gemacht haben, werden aktuell wieder in Frage gestellt. Jetzt, mehr denn je, müssen wir dranbleiben und dürfen uns nicht auf bisherigen Erfolgen ausruhen.“
Der Bericht macht Mut. Die Entwicklung geht in die richtige Richtung. Gleichzeitig zeigt er, wie tief verwurzelt strukturelle Ungleichheiten noch immer sind, besonders in den Führungsetagen der Privatwirtschaft. Dass vielfältig besetzte Teams erfolgreicher sind, ist längst wissenschaftlich belegt. Doch der Weg zur echten gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern ist noch weit.
Den vollständigen Bericht der Bundesregierung gibt es hier: Frauen in Führungspositionen – Bericht der Bundesregierung