Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Art. 3, Abs. 2 GG
Dass dieser Satz in unserem Grundgesetz steht, ist keine Selbstverständlichkeit. Und diesen Umstand würdigt jetzt, anlässlich des „75. Jahrestages des Grundgesetzes“ (23. Mai 2024), auch die Initiative FrauenOrte NRW, die Elisabeth Selbert, einer der „Mütter des Grundgesetzes“, eine Informationsstele in Bonn (direkt am Stadthaus) gewidmet hat.
Geboren am 22. September 1896 hatte auch Elisabeth Selbert die Benachteiligung des weiblichen Geschlechts erlebt und musste die Schule ohne Abschluss verlassen. Nachdem sie ihren späteren Mann, Adam Selbert, kennengelernt hatte, reifte die Entscheidung, das Abitur nachzuholen und zu studieren bis zur Umsetzung heran. Elisabeth Selbert promovierte nach kurzer Studiendauer und bekam Ende 1934 ihre Zulassung als Anwältin. Sie vertrat häufig Frauen in Scheidung, denn die gingen in der Regel leer aus, da sie laut BGB u. a. verpflichtet gewesen waren, im Geschäft ihres Mannes mitzuarbeiten, ohne am Gewinn oder am Vermögen beteiligt zu sein. Laut BGB hatte der Mann bei allen Entscheidungen – Geld, Arbeitsstätte, Wohnorte, Kinder betreffend – das letzte Wort.
Nach dem Krieg setzte sich Elisabeth Selbert leidenschaftlich dafür ein, ein demokratisches und rechtsstaatliches Gemeinwesen in der Bundesrepublik aufzubauen:
„Die mangelnde Heranziehung von Frauen zu öffentlichen Ämtern und ihre geringe Beteiligung in den Parlamenten ist doch schlicht Verfassungsbruch in Permanenz.“
Im Parlamentarischen Rat kämpfte sie unermüdlich, gegen viele Widerstände, für einen Verfassungsartikel, der die Gleichstellung von Männern und Frauen verbrieft. Ihrem Einsatz ist zu verdanken, dass Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes so simpel wie umfassend formuliert ist, wie wir ihn heute kennen!
Es ist Zeit, Frauen auch aus dem historischen Kontext mehr Sichtbarkeit zu verschaffen.
Ein großer Dank an diese tolle Initiative, FrauenOrte NRW!